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  • Die EU-Entwaldungsverordnung - Neue Anforderungen für Lieferkettenmanagement

In Kürze

  • Die EUDR lässt gewisse Güter nur noch auf dem EU-Markt zu, wenn sie ohne Abholzung hergestellt wurden, durch Sorgfaltserklärungen abgedeckt sind und im Einklang mit lokalen Gesetzen produziert wurden.
  • Die Verordnung sieht keine Einschränkungen des Geltungsbereichs hinsichtlich Umsatz, Mitarbeitern, Produktmengen und -werten vor.
  • Die Rückverfolgbarkeit von Produkten steht im Mittelpunkt der komplexen Sorgfaltspflichten, die Unternehmen erfüllen müssen.
  • Unternehmen stehen wirksame Instrumente und Maßnahmen zur Verfügung, um die zahlreichen Herausforderungen zu meistern.
  • Mittels einer hochautomatisierten Komplettlösung gewährleistet IntegrityNext die Einhaltung aller EUDR-Anforderungen.

Die EU-Entwaldungsverordnung auf einen Blick

Großflächige Abholzung und die Zerstörung von Wäldern sind wesentliche Hauptursachen für zwei der größten Herausforderungen unserer Zeit: Den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt.

Im Rahmen des Green Deal hat sich die EU zum Ziel gesetzt, die Entwaldung aus globalen Lieferketten zu eliminieren und die Einführung nachhaltigerer Landnutzungspraktiken zu fördern. Dies gab den Anstoß für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die am 29. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Artikel 3 der EUDR schreibt vor, dass bestimmte Handelswaren und Folgeerzeugnisse nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht bzw. bereitgestellt oder von diesem exportiert werden dürfen, wenn sie nicht

  • frei von Entwaldung,
  • durch eine Sorgfaltserklärung abgedeckt und
  • in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Herkunftslandes hergestellt wurden.

Letztere umfassen unter anderem lokale Gesetze zu Landnutzungsrechten, Umweltschutz, Holzeinschlag, Menschen- und Arbeitsrechten, dem Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) und der Korruptionsbekämpfung.

Wer ist betroffen?

Die EUDR deckt sieben Handelswaren und damit verknüpfte Güter ab, die in verschiedenen Teilen der Welt mit einem hohen Maß an Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung gebracht werden (siehe Anhang I der EUDR für eine vollständige Übersicht). Dazu zählen:

  • Rinder: Einschließlich Rindfleisch und Lederprodukte
  • Kakao: Kakaobohnen und daraus hergestellte Produkte wie Schokolade
  • Kaffee: Kaffeebohnen und verarbeitete Kaffeeprodukte
  • Ölpalme: Umfasst Palmnüsse, -kerne und -öl sowie andere Folgeerzeugnisse
  • Kautschuk: Naturkautschuk und verwandte Produkte wie z. B. Reifen
  • Soja: Einschließlich Sojabohnen und verwandte Produkte
  • Holz: Alle Arten von Holzprodukten, einschließlich Möbeln und vorgefertigten Gebäuden

Alle Unternehmen, die diese Produkte in die EU einführen oder aus der EU ausführen, fallen unter die EUDR. Es gibt keine Einschränkungen des Geltungsbereichs in Bezug auf Mindestproduktmengen oder -werte. Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Nachhaltigkeitsregulierungen gibt es zudem keine Grenzwerte für Umsätze oder Mitarbeiter.

Zu den am stärksten betroffenen Branchen zählen die Landwirtschaft, die Automobilindustrie, die chemische Industrie, die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Energiewirtschaft, das produzierende Gewerbe, die Verpackungsindustrie und die Textilindustrie. Es gilt zu beachten, dass der Anwendungsbereich künftig auf noch mehr Handelsgüter und Folgeprodukte ausgeweitet werden kann.

Die EUDR wirkt sich auch besonders auf die Zulieferer in den Erzeugerländern aus, darunter Kleinbauern und indigene Gemeinschaften. Die neuen Standards stellen für sie eine enorme Herausforderung dar, zum Beispiel im Hinblick auf die Dokumentation der Landnutzung und nachhaltige Landwirtschaft.

Welche Sorgfaltspflichten gelten?

Betroffene Unternehmen benötigen ein robustes Due-Diligence-System, um die Einhaltung der EUDR-Anforderungen zu gewährleisten. Die Rückverfolgung und Überprüfung der Herkunft von Produkten steht in diesem Zusammenhang im Mittelpunkt. Die Unternehmen müssen Geolokalisierungsinformationen zu den Produktionsgebieten vorlegen, um nachzuweisen, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abholzung bzw. Waldschädigung stattgefunden hat.

Die EUDR-Sorgfaltspflichten lassen sich in vier Kategorien einteilen. Datenerhebung und -überprüfung (EUDR-Artikel 9), Risikoanalyse (Artikel 10), Risikominderung (Artikel 11) und Dokumentation (Artikel 12):

EUDR Anforderungen

Zu den erforderlichen Daten gehören das Herkunftsland, die geografischen Koordinaten der Produktionsgebiete, der Lieferant, ein Nachweis der legalen Ernte, HS-Code und Menge des Produkts und einiges mehr. Diese Informationen fließen in die anschließende Risikobewertung ein, um das Risiko, dass nicht konforme Produkte in die Lieferkette gelangen, zu überprüfen und zu bewerten. Wenn Unternehmen relevante Risiken identifizieren, müssen sie angemessene Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Die Unternehmen müssen alle Prozesse genau dokumentieren und jährlich darüber berichten. Die Verpflichtungen betreffen sowohl Marktteilnehmer als auch Händler, wobei für KMU und Nicht-KMU unterschiedliche Anforderungen gelten.

Was sind die größten Herausforderungen für Unternehmen?

Die EUDR ist eine Belastungsprobe für die Ressourcen der Unternehmen. Die Komplexität vieler Lieferketten kann die Datenerfassung und Risikoanalyse, zwei grundlegende Anforderungen der EUDR, erheblich erschweren. Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, alle Daten zu beschaffen und zu verwalten, einschließlich Geolokalisierungsinformationen zu den Produktionsgebieten. Die Rückverfolgbarkeit ist der Dreh- und Angelpunkt der Verordnung und stellt eine große Herausforderung dar, z. B. wenn es um die Überwachung der Praktiken vor Ort in den Herkunftsländern geht.

Wie bei den meisten Sorgfaltspflichtengesetzen haben Unternehmen, die tiefe Einblicke in ihre Lieferantennetzwerke und die vorherrschenden Nachhaltigkeitspraktiken besitzen, in der Regel einen großen Vorteil. Das beständige Monitoring der Lieferanten und Transparenzinitiativen müssen für betroffene Firmen daher zur Routine werden.

Darüber hinaus bedeutet die Pflicht zur Einhaltung diverser Gesetze in den Herkunftsländern, dass Unternehmen die lokalen Vorschriften im Detail prüfen und ständig im Blick behalten müssen. Hierfür können sie entweder interne Expertise aufbauen oder auf externe (rechtliche) Unterstützung zurückgreifen. Die wichtigsten Fragen für Unternehmen sind:-

  • Welche Rechtsvorschriften im Produktionsland sind relevant?
  • Wie lassen sich die gesetzlichen Anforderungen über verschiedene Produktgruppen und Herkunftsregionen hinweg effektiv managen?
  • Wie lassen sich die Vorschriften sicher einhalten und die erforderlichen Nachweise erbringen?

Der Schlüssel zum Erfolg für einige der genannten Stolpersteine ist auch eine Herausforderung an sich: Die Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit und einer kontinuierlichen Einbindung der Lieferanten sowie der Aufbau erforderlicher Kompetenzen. Dies gilt insbesondere für Zulieferer der unteren Ebenen, wie Kleinbauern und lokalen Kommunen, die sich neue Fähigkeiten aneignen müssen und zusätzliche Ressourcen benötigen, um die in der EU ansässigen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen.

Gut zu wissen

Wichtige Termine, die Sie kennen sollten:

  • 16. Dezember 2024: Das EU-Informationssystem für die Einreichung von Sorgfaltspflichterklärungen wird für Nutzer freigeschaltet
  • 30. Dezember 2024: Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Händler müssen die EUDR einhalten
  • 30. Juni 2025: KMU müssen die EUDR einhalten

Nützliche Ressourcen:

Wenn Sie nicht nur in der EU, sondern auch in den USA oder in Großbritannien tätig sind, sollten Sie bedenken, dass in diesen Ländern ähnliche Vorschriften wie die EUDR in Planung sind. Es handelt sich hierbei um den Forest Act in den USA und die Regelung zu Forest Risk Commodities (FRC) in Großbritannien. Wenn Sie mehr als einer dieser Regelungen unterliegen, ist es ratsam, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen und idealerweise die strengsten Bestimmungen als Maßstab zu verwenden. Da die EUDR bereits am weitesten vorangeschritten ist, bietet sich diese besonders als Grundlage an.

Wie IntegrityNext Sie unterstützt

IntegrityNext bietet Ihnen eine End-to-End-Komplettlösung, die Ihnen dabei hilft, alle rechtlichen Anforderungen und Sorgfaltspflichten der EUDR mit minimalem Aufwand zu erfüllen:

  1. Datenerfassung und -überprüfung: Sammeln Sie mittels Selbstauskünften Ihrer Lieferanten alle EUDR-Daten, die Sie benötigen, einschließlich der Referenznummern bereits bestehender Sorgfaltserklärungen
  2. Risikoanalyse: Führen Sie automatisierte Produktrisikoanalysen auf der Grundlage von Geolokalisierungsdaten und Herkunftsland durch
  3. Risikominderung: Definieren, dokumentieren und kommunizieren Sie Maßnahmen mit dem IntegrityNext Action Tool
  4. Berichterstattung und Dokumentation: Generieren Sie erforderliche Jahresberichte

Vorteile der IntegrityNext EUDR-Lösung:

  • Erfüllung aller EUDR-Anforderungen aus einer Hand
  • Hoher Automatisierungsgrad
  • Einfachheit und Benutzerfreundlichkeit sowohl für Unternehmen als auch für Lieferanten
  • Umfassende Möglichkeiten zur Kommunikation und Einbindung von Lieferanten
  • Effizientes Management von Risikominderungsmaßnahmen über die Plattform
  • Nahtlose Integration aller Daten in Ihre eigenen IT-Systeme und Upload in das EU-Informationssystem

Um mehr zu erfahren, sprechen Sie mit einem unserer Experten.

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