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EUDR Update 2026: Dichter Wald als Symbol für Entwaldungsfreiheit, Lieferketten-Compliance und Nachhaltigkeit
7. Mai 2026
Jonas Gehrke
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EUDR-Überprüfung veröffentlicht: Vereinfachungen im Detail – Fristen bleiben bestehen

Am 4. Mai hat die Europäische Kommission eine Überprüfung zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Die Richtung ist jetzt klar: Die EUDR bleibt bestehen, und die Zeitpläne bleiben unverändert – ein längst überfälliges Signal regulatorischer Klarheit für Unternehmen. Da der Anwendungsbeginn nur noch acht Monate entfernt ist, sollten Unternehmen jetzt vom „Abwarten“ in die konkrete EUDR-Umsetzung übergehen.

EUDR: Was ändert sich?

Die Überprüfung bringt Anpassungen im Produktumfang, IT-Updates und kleinere Vereinfachungen mit sich – jedoch keinen grundlegenden Neustart. Große und mittlere Unternehmen müssen weiterhin bis zum 30. Dezember 2026 vorbereitet sein, während Kleinst- und kleine Unternehmen bis zum 30. Juni 2027 folgen. Die zentralen Verpflichtungen und Rollen bleiben unverändert: Insbesondere müssen Marktteilnehmer weiterhin Geolokationsdaten für Anbauflächen erfassen, Legalitätsnachweise erbringen, Risiken analysieren und minimieren sowie Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements, DDS) einreichen.

Das veröffentlichte Paket umfasst einen formellen Bericht der Kommission, einen neuen Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zu Anhang I sowie eine überarbeitete Durchführungsverordnung für das EU-Informationssystem. Ergänzt wird dies durch aktualisierte Leitlinien und FAQs.

Die Kommission schätzt, dass die Änderungen aus 2025 in Kombination mit den neuen Vorschlägen die jährlichen Compliance-Kosten im Vergleich zur ursprünglichen EUDR um bis zu 75 % senken könnten. Zu den neuen Vereinfachungen zählen unter anderem optimierte Einmal-Erklärungen für kleine und Kleinst-Erstmarktteilnehmer, Updates des Informationssystems, ein Notfallplan bei Systemausfällen sowie eine freiwillige Bündelungsfunktion für DDS.

Der Entwurf des delegierten Rechtsakts sieht zudem kleinere Anpassungen im Produktumfang vor: Löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate werden in Anhang I aufgenommen, während Leder und runderneuerte Reifen ausgeschlossen werden. Bestehende Ausnahmen – etwa für Verpackungen, Abfälle, Proben, Zubehör sowie gebrauchte oder Second-Hand-Waren – werden nun formalisiert. Zusätzlich werden einige HS-Codes durch die Ergänzung „ex“ präzisiert.

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EUDR: Wie geht es weiter?

Die Kommission wird die vorgeschlagenen Änderungen voraussichtlich zeitnah finalisieren. Der Entwurf des delegierten Rechtsakts zu Anhang I ist noch bis zum 1. Juni für öffentliches Feedback geöffnet, bevor er verabschiedet wird. Die überarbeitete Durchführungsverordnung für das Informationssystem wird zunächst den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Parallel dazu wird die Kommission das Informationssystem weiterentwickeln und – soweit möglich – mit nationalen Datenbanken verknüpfen.

EUDR Update 2026: Infografik zur EUDR-Überprüfung, Vereinfachungen, Fristen und nächsten Schritten

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🔗 Englisch | 12. Mai | 16:00 CEST / 10:00 EDT: EUDR Review 2026: Simplifications, Requirements & Next Steps
🔗 Deutsch | 12. Mai | 11:00 CEST: EUDR Review: Simplifications, Anforderungen & nächste Schritte

Vereinfachung reduziert Unsicherheit – nicht Verantwortung. Jetzt ist der Zeitpunkt, EUDR-Compliance in einen konkreten Aktionsplan zu überführen.